FAQ's zur Schülerbeförderung 2021/2022
Die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen sind Träger der Schülerbeförderung für Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen fünf bis zehn der weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen.
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 von
- Schulen in Trägerschaft des Kreises
- Schule am Markt, Süderbrarup (Förderzentrum Schwerpunkt geistige Entwicklung)
- Peter-Härtling-Schule, Schleswig (Förderzentrum Schwerpunkt geistige Entwicklung)
- öffentlichen Schulen außerhalb des Kreises
Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnhaft sind und eine öffentliche Schule außerhalb des Kreises (wie z.B. in der Stadt Flensburg) besuchen. - von staatlichen Schulen, die innerhalb des Kreisgebietes liegen
Schülerinnen und Schüler, die z. B. das Landesförderzentrum Hören u. Kommunikation in Schleswig besuchen.
Die Schülerbeförderung ist überwiegend in den öffentlichen Personennahverkehr -ÖPNV- eingebunden, d.h. es werden auf Antrag zu Beginn eines Schuljahres Schülerjahresfahrkarten ausgegeben.
Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung
- § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)
- Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 08.01.2020 (Inkrafttreten: 01.08.2020)
Für welche Schülerinnen und Schüler werden Beförderungskosten übernommen?
Eine Berechtigung zum Erhalt einer Schülerjahreskarte haben Schüler und Schülerinnen, die
- eine öffentliche allgemeinbildende Schule der Klassenstufe 1 bis 10 besuchen
Privatschulen, Schulen in freier Trägerschaft und berufliche Schulen sind keine Schulen in diesem Sinne - ihren Wohnort im Kreis Schleswig-Flensburg haben
- nicht am Schulort wohnen
- einen Schulweg von mehr als 2 km in Klassenstufe 1 – 4 haben
- einen Schulweg von mehr als 4 km in Klassenstufe 5 – 10 haben
Muss ich mich an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligen?
Beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart keine Eigenbeteiligung zu den Kosten der Schülerbeförderung erhoben. Die Schülerjahreskarte beinhaltet eine kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg.
Was ist der Schulweg?
Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen der Wohnung des Schülers und der Schule.
Was kann ich machen, wenn die Entfernung zur Schule zu gering ist, ich dennoch eine Fahrkarte für mein Kind haben möchte?
Liegt die Wohnung von Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur besuchten Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können auch sie eine Schülerjahreskarte, das sog. Junior-Ticket mit der Berechtigung für eine kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg kaufen. Der Eigenanteil für diese Schülerjahreskarte liegt bei Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis zehn bei 135 €, Ermäßigungen gibt es nicht.
Werden auch Schülerbeförderungskosten bei einem Besuch einer entfernter gelegenen Schule der gewählten Schulart übernommen?
Beim Besuch einer entfernter gelegenen Schule der gewählten Schulart werden nur die fiktiven Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen. Die zusätzlichen Beförderungskosten sind von den Eltern/Schülern zu tragen. Es gelten hierfür die zum Beförderungsbeginn gültigen Tarife der Verkehrsunternehmen.
Die dort angezeigten Preise gelten im Tarifgebiet Schleswig-Flensburg
Ausnahme:
Bei einem Besuch einer Schule in der Stadt Flensburg gilt für die Jahrgangsstufen 8 – 10 des Schuljahres 2021/22:
Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder sich in dem kommenden Schuljahr 2021/22 in den Jahrgangsstufen 8-10 befinden, sind von der Zahlung von Mehrkosten befreit. Ausgenommen sind hierbei allerdings erst durch Schulwechsel oder Umzug aufgenommene Schülerinnen und Schüler.
Antrag stellen. Wer? Wie? Was?
Verantwortlich für die Fahrkartenausgabe ist immer der Träger der Schule. In den meisten Fällen ist dieses das Amt oder die Gemeinde, in dem die Schule liegt. Es kann auch ein Schulverband Träger einer Schule sein. Beim Träger der Schule können Sie Ihr Kind als Fahrschüler anmelden.
- Schüler/ Schülerinnen die o. g. Voraussetzungen erfüllen
- Neuanträge für alle ab Klassenstufe 1 und die, die von Klassenstufe 4 auf 5 wechseln
- Schüler/ Schülerinnen, die eine neue Schule besuchen (allgemeiner Schulwechsel)
- Wohnsitzänderung durch Umzug in unser Kreisgebiet
- Anträge sind im Sekretariat der Schule oder beim zuständigen Schulträger erhältlich
In folgenden Fällen ist der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig:
Schülerinnen und Schüler, die im Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule (Grundschule, weiterführende allgemein bildende Schulen sowie Förderzentren) in den Klassenstufen 5 bis 10 außerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg besuchen.
Anträge sind online unter: Anmeldung zur Schülerbeförderung
Was darf mein Kind mit der Schülerjahreskarte?
Die Schülerjahreskarte gilt an allen Tagen (auch in den Ferien) für das angegebene Schuljahr. Sie berechtigt zur kostenlosen Fahrt (auch für private Fahrten) auf allen Linien der Verkehrs-gemeinschaft Schleswig-Flensburg. Sie ist nicht übertragbar und dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.
Was ist mit den Wochenenden?
Eine Nutzung der Schülerjahreskarte während der Wochenenden ist ebenfalls möglich.
Mein Kind besucht eine allgemein bildende Schule in Flensburg und muss umsteigen, um mit dem Stadtverkehr Flensburg zu seiner Schule zu fahren. Ist das möglich?
Besuchen Schüler eine Schule innerhalb Flensburg und haben diese Schüler eine vom Träger der Schülerbeförderung ausgegebene Fahrkarte, berechtigt diese Fahrkarte automatisch zur Nutzung des Stadtverkehrs Flensburg.
Abitur nach Jahrgangsstufe 12:
Mein Kind besucht ein achtjähriges Gymnasium, kurz G8, und wechselt daher bereits ein Jahr früher in die Oberstufe. Werden in diesem Jahr noch Schülerbeförderungskosten übernommen?
Im achtjährigen Bildungsgang umfasst die Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 12, im neunjährigen Bildungsgang die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Bildungsganges am Gymnasium steigen also keineswegs von Jahrgangsstufe 9 in die Jahrgangsstufe 11 auf, sondern befinden sich in der Einführungs-phase der Oberstufe im G8-Bildungsgang tatsächlich in der 10. Jahrgangsstufe. Damit können sie Schülerbeförderungsleistungen beanspruchen.
Mein Kind geht jetzt zur Berufsschule und besucht dort eine Berufsfachschule. Bekomme ich noch eine Fahrkarte für mein Kind?
Nein. Die Berechtigung, dass der Schulträger den überwiegenden Teil der Beförderungs-kosten übernimmt, endet spätestens mit dem Ende des 10. Jahrganges einer allgemein bildenden deutschen Schule. Informationen über mögliche Zuschüsse für Empfänger von Leistungen nach SGB erhalten Sie von Ihrem Sozialzentrum.
Woher bekomme ich die Fahrzeiten der Busse?
Auskünfte über Fahrzeiten erhalten Sie bei den Mobilitätszentralen in Schleswig am ZOB (04621/98098) oder in Flensburg (0461/5059107) sowie bei den Partnern der Verkehrs-gemeinschaft Schleswig-Flensburg.
Wir ziehen um. Benötige ich eine neue Fahrkarte für mein Kind?
Die Fahrkarte ist zwar für das gesamte Kreisgebiet gültig, dennoch ist ein Umtausch der Fahrkarte notwendig. Das Gleiche gilt, wenn ein Schulwechsel stattgefunden hat. Wenden Sie sich bitte direkt an den Träger Ihrer Schule.
Wann muss ich ein Passbild zusenden?
Bei der Erstanmeldung haben Sie vermutlich dem Antrag ein Passbild beigefügt.
Für die folgenden Jahre werden Sie von der Schulleitung aufgefordert, ein Passbild direkt in der Schule abzugeben. Dieses geschieht meist rechtzeitig vor dem Beginn der Sommerferien.
Mein Kind hat seine Fahrkarte verloren. Woher bekomme ich eine Ersatzfahrkarte und was mache ich bis dahin?
Ersatzkarten werden bei Zahlung einer von der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg festgesetzten Gebühr von dem jeweiligen Busunternehmen ausgestellt. Bis die neue Fahrkarte vorliegt, haben die Schüler die Möglichkeit, einen vorläufigen Fahrausweis für 0,50 €/Tag direkt beim Busfahrer zu bekommen. Die Möglichkeit gilt jedoch längstens für 8 Tage.
Vordrucke finden Sie unter:
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte (VSF-GmbH)
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte (DB Regio Bus Nord)
Sonst noch Fragen?
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachdienst Schule und Sport des Kreises Schleswig-Flensburg unter der Tel.-Nr. 04621/87-567 oder Fax-Nr. 04621/87-203 oder per E-Mail an: bernd.hildebrandt@schleswig-flensburg.de.