Die Antragsausgabe, die Annahme sowie die Bearbeitung der Anträge erfolgt im zuständigen Sozialzentrum. Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um das für Sie zuständige Sozialzentrum zu ermitteln.
Das Sozialzentrum Schleswig-Stadt ist nicht zuständig für den Stadtteil Friedrichsberg. Sollten Sie im Stadtteil Friedrichsberg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Sozialzentrum Schleswig-Umland. Zur Vereinfachung finden Sie hier ein alphabetisches Verzeichnis des Stadtteils Friedrichberg.
Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Was Sie beachten sollten:
- Bitte nehmen Sie alle den Sachverhalt betreffenden Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Verdienstbescheinigungen etc.) mit.
- Sofern die Vertetung durch einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt, Angehörige etc.) erfolgen soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen
Rechtsvorschriften:
Asylbewerberleistungsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/asylblg/index.html