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Eltern haben einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtung an den Träger zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird von dem Träger der Einrichtung festgelegt. Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen können auf Antrag eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages oder der Gebühr durch den Träger erhalten.

Der Umfang der Ermäßigung richtet sich danach, in welcher Höhe das einzusetzende Einkommen den Bedarf einer Familie (hier nur Abdeckung des notwendigen Lebensunterhaltes) über- oder unterschreitet. Eine Ermäßigung kann zwischen 10 Prozent und 100 Prozent im Rahmen der Förderrichtlinien des Kreises liegen.

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