Die Abwasserabgabe wird von den Abgabeschuldnern direkt an das Land gezahlt; für den Kreis Schleswig-Flensburg liegt das jährliche Aufkommen der Abgabe derzeit bei ca. 670.000 Euro.
Abgabeschuldner sind in erster Linie die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet als Betreiber der kommunalen Kläranlagen, als Einleiter von Niederschlagswasser und als zuständige Körperschaften für den nicht zentral angeschlossenen sogenannten "Außenbereich" (Kleinleitungen). Hinzu kommt noch ein kleiner Anteil von gewerblichen Einleitungen.