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Nach den einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften sind die Gewässer so zu nutzen, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Außerdem ist es unser Ziel, dass der Zustand der Gewässer weiter verbessert wird. Bestimmte Nutzungen der Gewässer (z.B. Einleitungen oder Entnahmen) bedürfen daher einer Genehmigung oder einer Erlaubnis.

Für die folgenden Maßnahmen ist ein entsprechender Antrag erforderlich:

Bitte klicken Sie auf den Namen, um die Erreichbarkeit Ihres Ansprechpartners zu erhalten !


  • Wasserentnahme aus dem Grundwasser:

    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartnerin:

Meike Schröder

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.2 Boden und Grundwasser

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


  • Einleitung von gereinigtem Abwasser oder gesammeltem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser:

    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:

Stephanie Möller

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


Jörn Jäger

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


            Download: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser


  • Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau, z.B. die Verrohrung eines Grabens):

    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:

Torsten Arms

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


Alexander Gassel

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


  • Bau und Betrieb sowie wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage (ausgenommen sind Hauskläranlagen mit bis zu 8 Schmutzwasseranfall pro Tag):

    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:

Stephanie Möller

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


Jörn Jäger

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


  • Errichtung oder wesentliche Veränderung einer Anlage an oder in einem Gewässer (z.B. eine Gewässerkreuzung mit einer baulichen Anlage wie zum Beispiel eine Grabenüberfahrt):

    In diesem Bereich wird die Kontaktaufnahme vor der Erstellung der Planungsunterlagen empfohlen.

    Ihre Ansprechpartner:

Torsten Arms

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


Alexander Gassel

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


  • Bau und Betrieb von Hauskläranlagen mit bis zum 8 Schmutzwasseranfall pro Tag.

Ihre Ansprechpartner:

Falko Hohmann

Kreis Schleswig-Flensburg
3-660 Umwelt
3-662.1 Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


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