Im Kreis Schleswig-Flensburg stehen Ihnen in Schleswig, St. Jürgener Straße 49 und in Flensburg, Gutenbergstraße 23, Zulassungsstellen zur Verfügung.
In Schleswig-Holstein ist ab dem 01.05.2007 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto der Halterin /des Halters bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich.
Achten Sie bitte auch auf folgende Punkte:
- Bei Zulassung für Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen.
- Bei Zulassung auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.
- Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) vorzulegen.
- Bei Zulassung auf eine Person oder einen Betrieb mit Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiungsmerkmalen bitte das entsprechende Formular zur Steuervergünstigung/-befreiung ausfüllen und mibringen Vordrucke finden Sie hier.