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  • Zulassungsbescheinigung I (ZB I), (früher: Fahrzeugschein) und
  • bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie Leichtkrafträder, gegebenenfalls die Betriebserlaubnis,
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
  • die für die Steuerbefreiung maßgeblichen Bescheinigungen oder Nachweise (z.B. Bescheid des Versorgungsamtes, Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft).
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