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Bau- und archäologische Denkmale prägen unsere Region und unsere Ortschaften. Sie sind Bezugspunkte zu unserer Vergangenheit.

Diese Denkmale im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale für Schleswig-Holstein - kurz Denkmalschutzgesetz - zu schützen, ist die Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde. Wesentliche Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind: 

  • Beratung von Eigentümern, Architekten, Handwerkern und Behörden bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen, auch über Fördermöglichkeiten und steuerliche Erleichterungen
  • Stellungnahmen zu Förderanträgen 
  • Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes
  • Überwachung und Beratung während der Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal

Bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg erhalten Sie Auskunft darüber, welchen Status Ihr Haus denkmalrechtlich hat.

Alle Auskünfte, Beratungen und Genehmigungen sind kostenfrei.

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