Bau- und archäologische Denkmale prägen unsere Region und unsere Ortschaften. Sie sind Bezugspunkte zu unserer Vergangenheit.
Diese Denkmale im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale für Schleswig-Holstein - kurz Denkmalschutzgesetz - zu schützen, ist die Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde. Wesentliche Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind:
- Beratung von Eigentümern, Architekten, Handwerkern und Behörden bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen, auch über Fördermöglichkeiten und steuerliche Erleichterungen
- Stellungnahmen zu Förderanträgen
- Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes
- Überwachung und Beratung während der Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal
Bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg erhalten Sie Auskunft darüber, welchen Status Ihr Haus denkmalrechtlich hat.
Alle Auskünfte, Beratungen und Genehmigungen sind kostenfrei.