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Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.
Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.
Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen

  • die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals,
  • die Überführung eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals von heimatgeschichtlich oder landschaftlich bedingter Bedeutung an einen anderen Ort, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeutet, 
  • die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung, innerhalb wesentlicher Sichtachsen und in der unmittelbaren Umgebung weiterer wertbestimmender Merkmale eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten, 
  • die Veränderung einer historischen Garten- und Parkanlage, wenn sie über Pflegemaßnahmen hinausgeht. 
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