Das Sachgebiet Bodenschutz und Grundwasser ist als Untere Wasserbehörde zuständig für die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hierzu zählen Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (z. B. Tankstellen, Heizöltanks) sowie Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (z. B. BHKW, Kälteanlagen). Ziel dieser Aufgabe ist es, einen vorsorgenden Schutz des Bodens und der Gewässer sicherzustellen. Die gesetzlichen Anforderungen an diese Anlagen ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz (LWG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Schwerpunkte bilden die bereits genannten Anlagen: