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Heizölverbraucheranlagen mit unterirdischen Anlagenteilen (z. B. Erdtank, Rohrleitungen) sowie einem Tankvolumen von mehr als 10 cbm sind alle 5 Jahre wiederkehrend durch einen Sachverständigen zu prüfen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Prüfpflichten ist neben einer fachlichen Beratung vor der Errichtung oder der Änderung einer Anlage eine der Hauptaufgaben des Sachgebietes Bodenschutz und Grundwasser.