Eigenverbrauchstankstellen bei landwirtschaftlichen Betrieben und Gewerbebetrieben mit einem Tankvolumen von mehr als 10 cbm sind alle 5 Jahre wiederkehrend durch einen Sachverständigen zu prüfen. Liegt das Volumen unter 10 cbm, verlängert sich das Prüfintervall auf 10 Jahre. Durch gesetzliche Änderungen zur technischen Beschaffenheit dieser Anlagen im Jahre 2017 besteht hier erhöhter Beratungs- und Kontrollbedarf. Die erweiterten Anforderungen gehen einher mit dem Trend zu größeren Tankvolumen gerade im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe. Da für Eigenverbrauchstankstellen für Diesel mit einem Tankvolumen von mehr als 1 cbm in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung vorgesehen ist, wird empfohlen, bei einer beabsichtigten Neuerrichtung oder Änderung Kontakt mit einem der genannten Ansprechpartner aufzunehmen.
Bei Fragen zum Thema wassergefährdende Stoffe oder einem konkreten Anliegen, melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail bei den genannten Ansprechpartnern.