An die Polizei oder an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung.
Beschreibung des Fundortes, des Abfalls und der Menge, gegebenenfalls Fotos.
An die Polizei oder an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung.
Beschreibung des Fundortes, des Abfalls und der Menge, gegebenenfalls Fotos.