Zulassungsstellen / Führerscheinstellen Kreis Schleswig-Flensburg: Öffnungszeiten, Terminvergabe und Online-Dienste
Achtung: Die Zulassungsstelle / Führerscheinstelle in Schleswig ist umgezogen und befindet sich ab sofort in der St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig!
Termine bei den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen Schleswig und Flensburg können ausschließlich online vereinbart werden. Zur Online-Terminvergabe kommen Sie hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg*innen unter:
Zulassungsstelle Schleswig und Flensburg 04621 87 – 820
kfz-zulassung@schleswig-flensburg.de
zulassungfl@schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten in Schleswig nach vorheriger Terminvereinbarung
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten in Flensburg nach vorheriger Terminvereinbarung
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Der Besuch der Zulassungsstelle/Führerscheinstelle ist nur nach erfolgter Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es trotz Termin zu Wartezeiten kommen kann. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Folgende Anliegen können online über den Link: https://www.schleswig-flensburg.de/Informationen-für/Kfz-Halter/i-kfz-Online-Dienste-/ durchgeführt werden:
- Abmeldungen für Fahrzeuge und Anhänger, welche ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind.
- Adressänderung, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 ausgestellt worden ist.
- Neuzulassungen (fabrikneues Fahrzeug)
- Wiederzulassungen und Umschreibungen, sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 und die Zulassungsbescheinigung Teil II ab dem 01.01.2018 ausgestellt
worden ist.
Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).
Weitere Voraussetzungen, siehe auf der oben angegebenen Portalseite.