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Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, -
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten. -
Bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung,
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung oderHandelsregisterauszug,
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag.
- Elektronische Versicherungsbestätigung,
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (kann auch bei der Zulassungsbehörde direkt ausgefüllt werden),
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen.
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Wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- die bisher zugeteilten amtlichen Kennzeichen,
- Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
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Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
- Stilllegungsbescheinigung,
- Fahrzeugbrief,
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
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Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief),
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung,
- Vollgutachten nach § 21 StVZO.
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.