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  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
    Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten.
  • Bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung,
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung oderHandelsregisterauszug,
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung,
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (kann auch bei der Zulassungsbehörde direkt ausgefüllt werden),
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen.
  • Wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
    • die bisher zugeteilten amtlichen Kennzeichen,
    • Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
  • Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
    • Stilllegungsbescheinigung,
    • Fahrzeugbrief,
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
  • Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief),
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung,
    • Vollgutachten nach § 21 StVZO.

Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.

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