Der schulpsychologische Dienst des Kreises Schleswig-Flensburg ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsycholog*innen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
· Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen,
· Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
· Lehrkräftefortbildung und
· Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes (schleswig-holstein.de - Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst). Die Schulpsycholog*innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klient*innen wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle.
Die Angebote sind unentgeltlich.