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Der schulpsychologische Dienst des Kreises Schleswig-Flensburg ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsycholog*innen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

·         Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen,

·         Supervision und Coaching für in Schule Tätige,

·         Lehrkräftefortbildung und

·         Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.

Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes (schleswig-holstein.de - Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst). Die Schulpsycholog*innen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klient*innen wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle.

Die Angebote sind unentgeltlich.

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