An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht
An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht