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Nach welchen Kriterien wird das Konzept bewertet?

Alle eingehenden Interessensbekundungen werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Erfahrungen in der Arbeit mit von Gewalt bedrohten und/oder gewalterfahrenen Frauen und deren Kindern,
  • Konzept für Frauenhäuser mit insgesamt 38 Plätzen in Nordfriesland und in Schleswig-Flensburg unter einer Trägerschaft und deren Finanzierung (Inhaltliches Konzept, pädagogisches Konzept, Raumkonzept, Kosten und Finanzierungsplanung)
  • Kompetenzen und Ressourcen (eingesetztes Personal, Struktur des Trägers, Qualitätsmanagement Effizienz)
  • Verortung und Netzwerke/Kooperationen in den jeweiligen Kreisen
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