Wer bewertet die eingereichten Konzepte und wie ist das anschließende Verfahren?
Aus den eingereichten Bewerbungen wählt ein Bewertungsgremium ein Konzept aus, für dessen Umsetzung sich beide Kreise nach Beschlussfassung durch die Kreistage gemeinsam beim Land einsetzen und Zuweisungen von Fördermitteln beantragen werden.
Das Bewertungsgremium wird bestehen aus Vertreter*innen der Verwaltungen und der Arbeits- und Sozialausschüsse beider Kreise sowie der Gleichstellungsbeauftragten und der KIK-Beauftragen beider Kreise.