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Geflügelpest in Dänemark festgestellt

In Dänemark, Gemeinde Iller in Jütland, wurde am 05.07.2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Hausgeflügelbestand mit 38.000 Tieren. Das hat auch Auswirkungen auf den Kreis Schleswig-Flensburg, da sich der betroffene Betrieb in einem Radius von zehn Kilometern befindet und somit eine Sperrzone eingerichtet werden muss.

Um die Nutztierbestände im Kreis zu schützen, hat das Veterinäramt des Kreises daher heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Kreis Schleswig-Flensburg legt in dieser ab Donnerstag, den 08.07.2021, Gebiete der Ämter Langballig, Hürup und Geltinger Bucht sowie die Stadt Glücksburg als Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) fest. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises abrufbar.

Tierhalter in diesen Bereichen müssen ab morgen die allgemeinen Schutzmaßregeln nach der Geflügelpest-Verordnung und hierbei insbesondere die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten, um die Hausgeflügelbestände zu schützen. Dazu gehört das Gebot, sämtliche gehaltene Vögel abgesondert von Wildvögeln zu halten, ein Verbot von Geflügelausstellungen und die Jagd auf Federwild. Oberstes Ziel muss es sein, Einträge des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Einträge von Virus in den Stall über Schuhe oder Kleidung sind unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und entsprechendes Schuhwerk) getragen werden. An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden.  Betriebsfremde Personen dürfen grundsätzlich die Ställe nicht betreten.

Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung sind vorgeschrieben. Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen.

Dr. Jaritz mahnt, tot aufgefundene Wildvögel beim zuständigen Ordnungsamt zur Entsorgung zu melden und kranke oder verletzte Vögel in der Natur zu belassen und nicht aufzuschrecken. Der gut gemeinte Tierarztbesuch mit solchen Tieren hat unbedingt zu unterbleiben, um einer weiteren Seuchenverschleppung entgegenzuwirken.

„Ein Ausbruch im Sommer ist eher atypisch. Die Ostsee stellt in diesem Fall zudem eine physische Barriere dar, wodurch der Ausbruch zwar ernstzunehmen ist, jedoch durch konsequente Einhaltung aller Maßnahmen, ein Eintrag in das Kreisgebiet vermieden werden kann. Ich appelliere daher dringend an alle Geflügelbesitzer, die angeordneten Maßnahmen auch konsequent umzusetzen“, sagt der leitende Amtsveterinär Dr. Jaritz. 

Zur Allgemeinverfügung


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de  

 
07.07.2021 
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