Was Sie wissen sollten:
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind in der Regel kleinräumiger als Landschaftsschutzgebiete. Naturschutzgebiete sind aus landschaftsökologischen, landschaftsästhetischen und / oder kulturhistorischen Gründen besonders schutzwürdig.
Im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es 19 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtausdehnung von ca. 3180 ha. Diese Gebiete unterliegen einem besonders strengen Schutz; sie können auch als die Perlen des Naturschutzes bezeichnet werden.
Soweit es mit dem Schutzzweck vereinbar ist, stehen sie der Bevölkerung auf besonders gekennzeichneten Wegen für eine behutsame Besichtigung der Schutzgüter offen. Naturschutzgebiete werden per Verordnung durch die Oberste Naturschutzbehörde ausgewiesen, sie werden i. d. R. durch ehrenamtlich tätige Naturschutzverbände betreut.
Die UNB ist Koordinationsstelle wichtiger Schutz- und Pflegemaßnahmen.
Naturschutzgebiete im Kreisgebiet sind:
- Tetenhusener Moor
- Fröruper Berge
- Düne am Treßsee
- Düne am Rimmelsberg
- Pobüller Bauernwald
- Hechtmoor
- Haithabu Danewerk
- Os bei Süderbrarup
- Esprehmer Moor
- Lundtop
- Reesholm / Schlei
- Fröslev / Jardelunder Moor
- Alte Sorgeschleife
- Eichenkratt
- Kiesgrube südlich Böxlund
- Vogelfreistätte Oehe-Schleimünde
- Geltinger Birk
- Tal der Langballigau
- Halbinsel Holnis und
- Pugumer See und Umgebung
Weiteres zur Thematik Naturschutzgebiete finden Sie unter www.umwelt.schleswig-holstein.de sowie unter www.naturpilot-sh.de
Naturdenkmale
Einzelschöpfungen der Natur, deren Schutz wegen ihrer Seltenheit, Schönheit, Eigenart oder wissenschaftlich / landeskundlicher Bedeutung erforderlich ist, können per Kreisverordnung geschützt werden. Im Kreisgebiet stehen etwa 75 dieser Objekte unter Schutz. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um große alte Bäume, aber auch besonders gut ausgeprägte Redder oder bemerkenswerte geologische Aufschlüsse genießen den Schutz als Naturdenkmal.