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Was Sie wissen sollten:

Für ordnungsrechtliche Bauangelegenheiten ist insbesondere die Landesbauordnung (LBO) für das Land Schleswig-Holstein maßgebend, welche verschiedene Verfahren enthält:

  • das Vorbescheidverfahren nach § 66 Landesbauordnung,
  • das Baugenehmigungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung mit einer umfassenden Prüfung,
  • das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 Landesbauordnung und 
  • das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 69 Landesbauordnung mit einer eingeschränkten Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen
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