Was Sie wissen sollten:
Für ordnungsrechtliche Bauangelegenheiten ist insbesondere die Landesbauordnung (LBO) für das Land Schleswig-Holstein maßgebend, welche verschiedene Verfahren enthält:
- das Vorbescheidverfahren nach § 66 Landesbauordnung,
- das Baugenehmigungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung mit einer umfassenden Prüfung,
- das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 Landesbauordnung und
- das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 69 Landesbauordnung mit einer eingeschränkten Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen