Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt Hilfsorganisationen mit dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein auch in 2021
Der Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein dient der Unterstützung von Tafeln und Organisationen, die auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie dafür sorgen, dass z.B. Obdachlose weiterhin mit Lebensmitteln bzw. Mahlzeiten versorgt werden. Zudem sind die Mittel zur Aufrechterhaltung von Angeboten gedacht, die auch in der Corona-Krise Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten.
Derzeit sind die Mittel noch nicht voll ausgeschöpft. Interessierte Vereine, Verbände und sonstige rechtsfähige Organisationen aus dem Kreisgebiet, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind und sich auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie um Menschen in Notlagen kümmern, können noch bis zum 31.12.2021 einen Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Soziales, stellen.
Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der Homepage des Kreises zum Download bereit.
Für weitere Informationen zum Fonds zur Abdeckung sozialer Härten wenden sich interessierte Organisationen bitte an den Fachbereich Soziales beim Kreis Schleswig-Flensburg unter soziales@schleswig-flensburg.de oder Tel.-Nr.: 04621 87-342.