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Klarstellung von Landrat Dr. Buschmann zur Entscheidung der Ausländerbehörde des Kreises

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zur Ausreiseverpflichtung einer armenischen Familie im Kreis stellt Landrat Dr. Buschmann unmissverständlich klar, dass nicht ein einzelner Mitarbeiter für solch weitreichende Entscheidungen verantwortlich ist. Vielmehr wurde in dem vorliegenden Fall sorgsam und unter Abwägung aller Aspekte in einem Fachgremium beraten und letztendlich entschieden.

„Ich kann verstehen, dass der aktuelle Fall der Familie Hakobyan die Emotionen anrührt. Die Entscheidung der Ausländerbehörde, die letztendlich ich verantworte, wurde sehr sorgsam abgewogen und gründlich rechtlich geprüft.  Im vorliegenden Fall lag eine jahrelange Identitätstäuschung vor. Wahrheitsgemäße Angaben und eine geklärte Identität von in Deutschland lebenden Ausländern sind jedoch rechtlich elementar und stellen ein grundlegendes öffentliches Interesse dar, auch und gerade dann, wenn es um den Bezug staatlicher Leistungen geht. Es kann deshalb aus meiner Sicht im konkreten Fall keine andere als die getroffene Entscheidung geben“, stellt Dr. Wolfgang Buschmann klar.

Im vorliegenden Fall haben die betroffenen Personen Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Die Entscheidung steht derzeit noch aus.  

16.11.2021 
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