An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Bei Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt).
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Bei Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt).