Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Die Eltern des Kindes oder andere sorgeberechtigte Personen nehmen Kontakt mit der zuständigen Teilhabemanagerin (siehe unten)
auf und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung.
Dieser Termin kann im häuslichen Umfeld, in der Kindertagesstätte, in den Räumen der Kreisverwaltung oder an einem neutralen Ort stattfinden.

nach oben zurück