Soweit die Erstberatung in eine Antragstellung mündet, werden entsprechende Formulare zum Ausfüllen ausgehändigt,
gegebenenfalls ein Untersuchungstermin beim Fachdienst Gesundheit zur Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme vereinbart, sowie eine Verhaltensbeobachtung des Kindes im Kindergarten vorgenommen.
Welche Maßnahme in welchem Umfang für das Kind geeignet und notwendig ist, wird dann durch dasTeilhabemanagement ermittelt und in einem Bescheid festgelegt.
In die Entscheidung fließen auch Berichte von Eltern, Erzieher*innen, Ärzt*innen, Heilpädagog*innen und behandelnden Therapeut*innen ein.