Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung wird von der jeweiligen Gruppe der wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter*innen gewählt. Teilnahme an Schulungen oder Seminaren gehören zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung.
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Die Schwerbehindertenvertretung wird von der Dienstelle umfassend informiert und bei Verfahren beteiligt, u.a. Teilnahme an Vorstellungsgesprächen von Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet mit dem Personalrat zusammen.