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Fonds der Partnerschaft für Demokratie im Kreis Schleswig-Flensburg noch nicht ausgeschöpft

Zusammen mit dem Kreisjugendring Schleswig-Flensburg und der Internationalen Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg nimmt der Kreis Schleswig-Flensburg am Bundesprogramm „Partnerschaft für Demokratie“ teil. Die Partnerschaft für Demokratie wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Mit der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses und des Jugendforums am 18. Oktober 2021 wird hier finanziell und organisatorisch die Umsetzung von Projekten aus der Region unterstützt mit den Schwerpunkten Förderung von Demokratie, Gestaltung von Vielfalt, Vorbeugung von Extremismus.

 

Für das aktuelle Förderjahr stehen noch Mittel zur Verfügung. Vereine, Organisationen und Initiativen haben also weiterhin die Möglichkeit, ihre Projektanträge über die Partnerschaft für Demokratie Schleswig-Flensburg zu stellen. Förderfähige Projekte können zum Beispiel die Gestaltung und Durchführung von Ausstellungsprojekten, Aktionstage und Workshops zur Demokratiestärkung, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Begegnungsprojekte, Jugendprojekte und die Erstellung von Lern- und Informationsmaterial sein.

 

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses und des Jugendforums findet am 14. März 2022 statt, Anträge können noch bis zum 21. Februar 2022 bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden. Antragsformulare und weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Partnerschaft für Demokratie unter www.fuer-demokratie.de.

 

Für Fragen und zur Einreichung von Anträgen steht die bei der Internationalen Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg und beim Kreisjugendring Schleswig-Flensburg angesiedelte Koordinations- und Fachstelle zur Verfügung.

 

Die Ansprechpartnerinnen sind wie folgt zu erreichen:

Tini Habermehl, Tel.: 0157 57 19 90 61, E-Mail: tini@kjr-sl-fl.de

Barbara Lauritzen, Tel.: 04632 84 80 35, E-Mail: lauritzen@scheersberg.de

 

Die Anträge müssen Angaben zur*zum Antragsteller*in bzw. Träger, Kontaktdaten, Inhalt des Projektes, Ziel des Projektes, Projektzeitraum und Antragssumme enthalten. Über die Förderung der eingereichten Anträge entscheiden die Mitglieder des Begleitausschusses.

11.02.2022 
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