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FAQ Ukrainer*innen

Wir heißen Sie bei uns im Kreis Schleswig-Flensburg herzlich Willkommen!

Unsere Aufgabe ist es, Sie zu versorgen. Dazu müssen Sie zuerst in ein paar Tage in einer unserer Kreisunterkünfte verbringen. In der Zwischenzeit suchen wir Unterkünfte für Sie. Wir bemühen uns, dass Familien und Familienverbände zusammenbleiben können. Wir versuchen auch, Freundschaften zu berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen das momentan jedoch nicht garantieren können.

Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen über Ihren Aufenthalt im Kreis Schleswig-Flensburg zusammengefasst.

Wo bin ich?

Sie sind im Kreis Schleswig-Flensburg angekommen. Der Kreis Schleswig-Flensburg liegt im Nordosten des Landes Schleswig-Holstein und grenzt direkt an das Land Dänemark. Der Kreis hat 125 Städte und Gemeinden und insgesamt rund 200.000 Einwohner. Unsere Kreisstadt ist Schleswig.

Der Kreis Schleswig-Flensburg ist eine ländliche Region mit viel Natur, schönen Landschaften und Zugang zum Meer. Viele Menschen arbeiten im Tourismus, nur wenige in der Industrie. Trotzdem bietet der Kreis Schleswig-Flensburg eine gute Infrastruktur mit vielen Angeboten in den Bereichen Medizin, Bildung, Freizeit und Kultur und ist daher nicht nur für Kinder ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort.

Wo befindet sich meine Kreisunterkunft genau?

Die Anschriften der Kreisunterkünfte lauten:

• Jugendhof Scheersberg, Scheersberg 2, 24972 Steinbergkirche, Deutschland
• Jugendherberge Borgwedel, Kreisstraße 17, 24857 Borgwedel, Deutschland
• Helios Klinikum Schleswig -Haus D-, Friedrich-Ebert-Straße 5, 24837 Schleswig (Zufahrt gegenüber der Polizei), Deutschland

Welche Regeln gelten in der Kreisunterkunft?

Sie können sich in der Unterkunft frei bewegen. Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln:

• Auf den Gängen soll eine Mund-Nasen-Bedeckung oder eine Maske getragen werden.
• Einmal täglich sollte ein Coronatest gemacht werden.
• Bis 12 Uhr mittags soll die Unterkunft möglichst nicht verlassen werden, um Fragen zu klären, Dokumente auszufüllen oder Behördenangelegenheiten zu erledigen.
• Beim Verlassen der Unterkunft sollen die Helfer*innen vor Ort informiert werden.

An wen wende ich mich mit Fragen?

Für Fragen zum Aufenthalt in der Sammelunterkunft stehen Ihnen die Helfer*innen zur Verfügung.

• Dolmetscher*innen tragen eine gelbe Weste.
• Fragen zu Ihrem weiteren Aufenthalt beantworten Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung.

Wie bekomme ich medizinische Hilfe oder Medikamente?

Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Helfer*innen.

• Einmal am Tag wird ein*e Arzt*Ärztin zur Verfügung stehen.
• Medikamente können dort besorgt werden.
• Bei akuten Beschwerden sprechen Sie die Helfer*innen bitte direkt an, damit eine Versorgung, zum Beispiel im Krankenhaus, erfolgen kann.

Muss ich hier wohnen?

Wenn Sie hier einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen, wird Ihr Wohnsitz auch im Kreis Schleswig-Flensburg sein. Solange Sie noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie frei durch Deutschland reisen.

Sollten Sie in anderen Regionen Deutschlands wohnen wollen, bedenken Sie bitte, dass es hier kaum noch Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Anders kann es sein, wenn Sie zum Beispiel bei Freunden oder Verwandten eine Unterkunft finden. Sie können dann dort einen Antrag stellen.

Wie ist mein Aufenthaltsstatus?

Sie können jetzt einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt, dürfen Sie in Deutschland arbeiten.

Wie werde ich und wie werden meine Kinder versorgt?

Ihnen stehen nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Die Leistungen nach dem AsylbLG beinhaltet folgende Leistungen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes (notwendiger Bedarf)
  • Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Bei besonderen Umständen sind gegebenenfalls auch weitere Leistungen möglich, die im Einzelfall bewilligt werden.Die Leistungshöhe kann nicht genau beziffert werden, da diese anhand der persönlichen Bedarfe berechnet wird.

Für Kinder bis zum Eintritt in die Schule gibt es grundsätzlich die Möglichkeit eine Kindertagesbetreuung zu nutzen. Für Schulkinder findet zunächst ein Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ statt. Erwachsene können sich für Sprach- und Integrationskurse anmelden. Über Näheres wird an Ihrem Wohnort informiert.

Kann ich in die Ukraine zurückreisen?

Wenn Sie für längere Zeit zurückreisen, erlischt Ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Kann ich mich in Deutschland frei bewegen?

Sie können sich in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis frei bewegen. Nur Ihr Wohnsitz ist auf den Kreis Schleswig-Flensburg beschränkt. Auch eine Arbeitsstelle können Sie außerhalb des Kreises, zum Beispiel in Flensburg, Husum oder Kiel, annehmen, wenn Sie den Weg zur Arbeit organisieren können.

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