Unterstützung bei dem Weg in den Arbeitsmarkt durch die Agentur für Arbeit
Nachfolgende Hinweise helfen bei einer Berufsberatung oder Unterstützung bei dem Weg in den Arbeitsmarkt durch die Agentur für Arbeit.
Eine telefonische Unterstützung wurde geschaffen und ermöglicht eine erste Orientierung auch in russischer beziehungsweise ukrainischer Sprache: Informationsseite der Agentur für Arbeit
- Bei persönlichen Vorsprachen bitten wir die Öffnungszeiten zu beachten, sich unter Vorlage einer Fiktionsbescheinigung beziehungsweise eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz mit dem Hinweis „Erwerbstätigkeit erlaubt“ auszuweisen und um Angaben zum bisherigen schulischen/beruflichen Werdegang (siehe Meldebogen). Eine Anmeldung/Vorsprache ist selbstverständlich für eine Meldung zur Ausbildungssuche/Arbeitssuche oder auch erstmal „nur“ für eine Beratung möglich (bitte gegebenenfalls einen Hinweis geben, wenn eine Übersetzungshilfe erforderlich ist, da eine Terminierung erforderlich ist).
- Auch Geflüchtete, die sich für ein Asylverfahren entschieden haben können sich über die aufgeführten Wege anmelden, eine über eine Beratung hinausgehende Betreuung beziehungsweise Förderung ist aber erst nach Ablauf eines Beschäftigungsverbotes mit Zugang zum Arbeitsmarkt möglich.
- Für den Zugang zur allgemeinen Sprachförderung (EOK, STAFF, Integrationskurse) ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht Voraussetzung: Die Information/Bedarfsmeldung erfolgt für die EOK- und STAFF-Kurse z.B. über den Landesverband der VHS (Volkshochschule) beziehungsweise die Antragstellung auf Zulassung zu den Integrationskursen über die Migrationsberatung/Sprachkursträger oder Regionalstellen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).
- Für den Zugang zu auf den Integrationskursen aufbauenden Berufssprachkursen stellen die Agenturen für Arbeit für ihre Kund*innen bei Erfüllung der Voraussetzungen (ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos, gegebenenfalls Maßnahmeteilnehmer/in und für eine Eingliederung erforderlich) eine Teilnahmeberechtigung aus.
- Soweit möglich wird um sprachkundige Begleitung/Unterstützung gebeten, bei Bedarf wird die Möglichkeit der Dolmetscher-Telefonie genutzt. Da diese an Terminvereinbarungen gebunden sind, kann es zu Verzögerungen kommen.