Tarife
Zum 01. August 2022 wird der öffentliche Personennahverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg vollständig in den Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) integriert, welcher bereits im restlichen Bundesland gilt. Bisher wurde bei reinen Busfahrten innerhalb dieser Region ein eigener Tarif angewendet.
Vielen Fahrgästen wird der SH-Tarif und das damit einhergehende Tarifangebot schon von kreisübergreifenden Busfahrten oder von Zugfahrten im Nahverkehr bekannt sein. Nun wird dieser auch für Fahrten innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg angewendet, womit im Nahverkehr einheitliche Bedingungen in ganz Schleswig-Holstein und bei Fahrten bis Hamburg gelten.
Vieles bleibt im Kreis Schleswig-Flensburg beim Alten, einzelne Fahrkartenangebote werden jedoch an die landesweit einheitlichen Bedingungen angepasst. So muss zukünftig u.a. nicht mehr zwischen Bus und Bahn entschieden werden, wenn für eine Strecke beide Möglichkeiten parallel bestehen, da der SH-Tarif in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs gilt.
Weitere Informationen sind unter zu finden.
Zur Tarifbroschüre des SH-Tarifs
Zu den Tarifbestimmungen des SH-Tarifs
Unentgeltliche Beförderung von beeinträchtigten Personen
Gemäß neuntem Sozialgesetzbuch § 228 bis § 230 steht schwerbehinderten Menschen eine kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu. Voraussetzung für die kostenlose Mitnahme im ÖPNV ist das Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises sowie ein Beiblatt mit Werkmarke. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn eine Person gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) ist.
Die Mitnahme einer Begleitperson oder eines Führhundes ist ebenfalls kostenlos, wenn dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Orthopädische Hilfsmittel können im ÖPNV mittransportiert werden, wenn das Fahrzeug dafür ausgelegt ist.
Weitere Vergünstigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen oben genannten Tarifbestimmungen.