Mehr BAföG für Student*innen und Schüler*innen im Kreis Schleswig-Flensburg
Mit dem Inkrafttreten des 27. BAföG-Änderungsgesetzes ab 01. August 2022 profitieren Schüler*innen und Student*innen deutschlandweit nun bereits zum Start des kommenden Schuljahres und des Wintersemesters 2022/2023 von vielen Leistungsverbesserungen:
- Die Altersgrenze zur grundsätzlichen BAföG-Berechtigung wird bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung auf 45 Jahre angehoben.
- Die Höhe der Freibeträge vom Eltern-Einkommen steigt um 20,75 Prozent.
- Der Vermögensfreibetrag für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich auf 15.000 Euro; für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, auf 45.000 Euro.
- Der Förderungshöchstsatz beträgt jetzt 934 Euro.
- Die elektronische Antragstellung wurde deutlich vereinfacht. Über das Portal „BAföG-Digital“ (www.bafoeg-digital.de) erhält der*die Antragsteller*in nicht nur Unterstützung bei der Antragstellung, sondern kann den Antrag auch direkt abschicken. Damit entfällt das bisher notwendige Ausdrucken der Unterlagen.
Bei Neuanträgen werden die geänderten Vorschriften vom Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Schleswig-Flensburg bereits berücksichtigt und entsprechend umgesetzt. Die Zahlungen bestehender Bewilligungen werden angepasst. Der Kreis Schleswig-Flensburg bittet darum, zum jetzigen Zeitpunkt von Nachfragen zu Auszahlungen abzusehen, da der konkrete Umsetzungszeitpunkt noch nicht bekannt ist.
Inhaltliche Fragen zur Antragstellung können per E-Mail (bafoeg@schleswig-flensburg.de) an das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Schleswig-Flensburg gerichtet werden. Weitere Informationen zum Thema BAföG finden sich zudem unter www.bafög.de. Für ein persönliches Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.