Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?
Folgende Nachweise erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen:
1. Ein ärztliches Zeugnis / Attest über die altersgerechte Impfung (z.B. auch der Impfpass). Bei Kindern ab 1 Jahr wären das eine und bei Kindern ab 2 Jahren zwei Impfungen gegen Masern.
2. Ein ärztliches Zeugnis / Attest über eine nachgewiesene Immunität gegen Masern, die durch eine Blutuntersuchung im Labor bestätigt wurde (ein ausreichend hoher Masern-IgG- Antikörpertiter oder ein positiver PCR-Test auf Masern).
3. Die Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle oder Leitung einer Einrichtung, dass dort bereits ein ausreichender Nachweis vorlag.
4. Ein ärztliches Zeugnis / Attest, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist (Kontraindikation). In dem Fall muss auch die Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, mit angegeben werden.
Eine mögliche Vorlage für ein ärztliches Zeugnis finden Sie auch zum Download auf dieser Seite.