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Was sind die dienst- und arbeitsrechtlichen Folgen?

Das Gesundheitsamt kann gegenüber einzelnen Beschäftigten ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Die Folgen für das Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis richten sich nach den jeweiligen vertrags-, dienst- oder arbeitsrechtlichen Grundlagen. Eine zumutbare Schutzimpfung gegen Masern in den genannten Einrichtungen ist gesetzlich vorgesehen und bildet den Rahmen für die möglichen individuellen Konsequenzen.