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Warum müssen Personen, die vor 1971 geboren sind, keinen Nachweis erbringen?

Masern werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Sie gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt und nahezu jeder Kontakt einer ungeschützten Person mit einem Erkrankten führt auch zur Ansteckung. Die Masern-Schutzimpfung wird seit 1974 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und in der ehemaligen DDR bestand bereits seit 1970 eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder. Personen, die vor 1971 geboren wurden, haben somit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masern-Erkrankung (sogenannte „Wildvirus-Erkrankung“) durchgemacht und sind durch diese immun.

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