Informationen zum Masernschutz ukrainischer Kinder
Informationen des Landesjugendamtes zum Masernschutz ukrainischer Kinder und der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen finden sie hier.
In der Ukraine gibt es keine Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Kinder von aus der Ukraine geflüchteten Familien können zunächst in Gemeinschaftseinrichtungen aufgenommen werden, auch ohne dass ein Nachweis vor der Aufnahme vorgelegt wird.
Innerhalb eines Monats müssen sie aber der Einrichtungsleitung bzw. Kindertagespflegeperson den entsprechenden Nachweis vorlegen.