Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Informationen zum Masernschutz ukrainischer Kinder

Informationen des Landesjugendamtes zum Masernschutz ukrainischer Kinder und der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen finden sie hier.

In der Ukraine gibt es keine Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Kinder von aus der Ukraine geflüchteten Familien können zunächst in Gemeinschaftseinrichtungen aufgenommen werden, auch ohne dass ein Nachweis vor der Aufnahme vorgelegt wird.

Innerhalb eines Monats müssen sie aber der Einrichtungsleitung bzw. Kindertagespflegeperson den entsprechenden Nachweis vorlegen.

nach oben zurück