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Sind Impfungen auch bei bestimmten Allergien möglich?

Auch Allergiker können und sollten alle von der STIKO empfohlenen Impfungen erhalten, sofern keine Kontraindikationen bestehen. Bestimmte Impfungen werden z.B. für Asthmatiker explizit empfohlen (Grippeschutzimpfung, Impfung gegen Pneumokokken).

Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs können Kontraindikationen oder zumindest Impfhindernisse darstellen. Nach individueller Risikoabwägung können notwendige Impfungen auch im Krankenhaus unter stationärer Beobachtung erfolgen.

Selbst bei einer Hühnereiweißallergie kann in der Regel eine Impfung erfolgen. Nur wenige Impfstoffe werden unter Verwendung von Hühnerembryonen produziert (z.B. solche gegen Grippe, Gelbfieber).
Impfstoffe, bei denen die Viren auf Hühnerfibroblasten gezüchtet wurden (Masern-Mumps-Röteln, Tollwut, FSME), enthalten allenfalls kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß ohne allergisierende Potenz. Internationale Studien belegen, dass auch Kinder mit anamnestisch bekannter Hühnereiweißallergie problemlos und gefahrlos gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden können. Die Hühnereiweißallergie wird in internationalen und nationalen Leitlinien nicht mehr als Kontraindikation genannt. Ausschließlich Kinder mit klinisch sehr schwerer Hühnereiweißallergie (z.B. anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden.

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