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Bestehen grundsätzliche Kontraindikationen gegen Impfungen?

Unerwünschte Arzneimittelreaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sind bis zur Klärung der Ursache eine Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff. Bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs können ebenso Impfhindernisse darstellen. Nach einer allergischen Reaktion auf einen Impfstoff sollte unbedingt ein Allergietest (Hauttest) mit dem Impfstoff bzw. mit Einzelkomponenten des Impfstoffs erfolgen. So kann der tatsächliche Auslöser der Reaktion identifiziert und das Risiko für zukünftige Impfstoffreaktionen minimiert bzw. ein unnötiger und ungerechtfertigter Verzicht auf andere Impfungen vermieden werden.

Während einer Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. Durch dieses Vorgehen soll vermieden werden, dass mögliche Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf oder bei der Geburt mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden. Bei bestehendem Kinderwunsch sind verschiedene Impfungen (z.B. gegen Grippe, Keuchhusten oder Röteln) ausdrücklich empfohlen. 

Für Patient*innen mit Immunschwäche sind Impfungen nicht generell kontraindiziert bzw. bei bestimmten Erkrankungen sogar empfohlen. Vor einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff sollte aber der behandelnde Arzt konsultiert werden.

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