Weitere Informationen zu Impfschäden in Deutschland
Voraussetzungen zur Anerkennung eines Impfschadens sind:
- Die Erkrankung/Diagnose muss gesichert sein
- Es muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Schädigung bestehen
- Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Schädigung bestehen
- Der Nachweis der geforderten Kausalkette
Für einen ursächlichen Zusammenhang müssen individuell konkurrierende Faktoren ausgeschlossen werden. Konkurrierende Faktoren sind z. B. Infektionen oder vor der Impfung bestehende Gesundheitsstörungen. Die Prüfung des ursächlichen Zusammenhanges richtet sich nach der aktuell anerkannten wissenschaftlichen Meinung. Hierbei kommen die Sicherheitsberichte und Risikosignale des Paul-Ehrlich-Institutes, die Fachinformationen und die gesamte aktuelle internationale Studienlage zum Tragen.
Für eine geschlossene Kausalkette muss die Durchführung einer Impfung, der daraus resultierende Gesundheitsschaden sowie eine Gesundheitsstörung (Diagnose) im Vollbeweis belegt sein. Das bedeutet, dass neutrale Dritte keine ernsthaften Zweifel am Vorliegen dieser Tatsachen haben dürfen. Bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges reicht eine Wahrscheinlichkeit aus, d. h. unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes muss mehr für als gegen einen Zusammenhang sprechen.
Eine Zusammenstellung der eingegangenen und anerkannten Anträge bei den Versorgungsämtern der Bundesländer sind im Nationalen Impfplan (Kap. 5.5) abgebildet. 2020 wurde die Übersicht mit den Daten der Jahre 2009 bis 2019 aktualisiert und ist online verfügbar.
Die formale Anerkennung eines Impfschadens lässt zunächst keinen Rückschluss auf die Schwere der Schädigung zu, auch nicht, ob es sich um einen vorübergehenden Impfschaden, oder eine Impfkomplikation mit einer bleibenden Beeinträchtigung handelt. Die Zahlen müssen außerdem vor dem Hintergrund gesehen werden, dass jährlich viele Millionen Impfungen verabreicht werden, ohne dass Komplikationen auftreten.