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Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Röteln geimpft werden?

Die Infektion der Mutter mit Röteln in der Schwangerschaft kann zu schwersten Schädigungen des Embryos oder Feten führen. Bei der sogenannten Rötelnembryopathie können einzelne oder mehrere Organe betroffen sein oder es kann zu Fehlgeburten kommen. Typisch ist die Kombination aus angeborenen Herzfehlern, Schwerhörigkeit/Taubheit und Trübung der Augenlinse. Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab und ist umso größer, je früher während der Schwangerschaft die Infektion erfolgt. In den Mutterschaftsrichtlinien ist daher die Untersuchung des Immunstatus für Röteln vorgeschrieben.

Die STIKO empfiehlt die zweifache Rötelnimpfung für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher einmalig gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung gegen Röteln erhalten.

Beim Rötelnimpfstoff handelt es sich um einen sogenannten „Lebendimpfstoff“. Die Impfung mit Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft ist kontraindiziert. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird aufgrund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps und Röteln, ggf. auch Windpocken) erfolgen.

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