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Warum sollte bei Kinderwunsch gegen Masern geimpft werden?

Die Masern sind keine harmlose „Kinderkrankheit“, sondern können bei Kindern und Erwachsenen mit schweren Komplikationen einhergehen. Wenn die Mutter über keine Immunität gegen verfügt, kann sie während der Schwangerschaft auch keine Antikörper übertragen, die normalerweise das Kind in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt vor einer Infektion schützen würden. 

Generell wird eine einmalige Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und bei denen keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit gegen Masern dokumentiert wurde oder deren Impfstatus unklar ist.

Es handelt sich um einen sogenannten „Lebendimpfstoff“. Die Impfung mit Lebendimpfstoffen während der Schwangerschaft ist kontraindiziert. Nach Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird aufgrund theoretischer Überlegungen sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies allen bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind. Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Die Impfung kann auch mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps und Röteln, ggf. auch Windpocken) erfolgen.

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