Warum sollte im ersten Drittel der Schwangerschaft nicht geimpft werden?
Mit sogenannten inaktivierten Impfstoffen („Totimpfstoffen“), wie sie bei den Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten, aber z.B. auch Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung verwendet werden, können auch Schwangere geimpft werden.
Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden. So wird verhindert, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte (Fehlgeburten) fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine erfolgte Impfung mit einem Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung oder einen Schwangerschaftsabbruch dar.