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Masernimpfung

Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Die erste Teilimpfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden (frühestens mit 9 Monaten, wenn z. B. Ansteckungsgefahr herrscht oder das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wird). Die zweite Impfung soll frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres, mit 23 Monaten, gegeben werden. Die 2. Impfung ist keine sogenannte „Auffrischimpfung“, sondern wichtig für einen sicheren und kompletten Impfschutz. Nach der ersten Impfung liegt die Wirksamkeit bei ca. 90-95 %, nach zwei Impfungen dann bei über 99 %. Weitere Impfungen oder Auffrischungen sind dann nicht erforderlich. Verpasste oder verschobene Impfungen sollten so bald wie möglich nachgeholt werden.

Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und bisher keine bestätigte Maserninfektion durchgemacht haben oder geimpft wurden, sollten die Impfung ebenfalls nachholen und mindestens einmal gegen Masern geimpft werden.

Für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, ist durch das Infektionsschutzgesetz auch eine zweimalige Impfung verpflichtend vorgeschrieben, wenn keine Immunität besteht. Einzelheiten dazu regelt das „Masernschutzgesetz“ (§20 Infektionsschutzgesetz). Auch für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen ist die altersgerechte Impfung gegen Masern gesetzlich vorgeschrieben.
Zu den weiteren Informationen zum Masernschutz. 
Zu noch weiteren Informationen zum Masernschutz.

Gegen Masern wird mit einem Kombinationsimpfstoff geimpft, der zusätzlich auch gegen Infektionen mit Röteln und Mumps wirksam ist. Auch eine Kombination mit der Impfung gegen Windpocken ist möglich. Es handelt sich um einen „Lebendimpfstoff“, das heißt der Impfstoff enthält abgeschwächte Viren, die das Immunsystem stimulieren, aber keine Erkrankung mehr auslösen können.

Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine Impfung als sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten. Auch Säuglinge ab einem Alter von 9 Monaten können geimpft werden, wenn Ansteckungsgefahr besteht. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden.

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