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Die Antragsannahme sowie die weitere Bearbeitung erfolgt in Ihrem zuständigen Sozialzentrum. Auch beantwortet Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in vor Ort Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Ermäßigung der Kindergartengebühr und ist Ihnen behilflich beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke.