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Pflichten des Vermieters

Die Beweislast liegt beim Vermieter.
Grundsätzlich muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung vertragsgemäß genutzt werden kann. Er ist also dafür verantwortlich, dass Mängel so schnell wie möglich behoben werden und die Kosten dafür tragen – außer die Mängel wurden vom Mieter verursacht. Sollte der Vermieter behaupten, dass falsch gelüftet wurde, dann muss er das beweisen. Er muss ausschließen können, dass bauliche Mängel die Ursache für den Schimmel oder andere Mängel sind.

Beseitigung des Mangels

Wenn der Schimmel durch äußere Einflüsse – wie zum Beispiel bauliche Mängel – entstanden ist, ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen. Er muss dann auch die Kosten dafür tragen. Bei Schimmel in der Wohnung wäre eine angemessene Dauer etwa zwei bis vier Wochen, je nach Größe der befallenen Fläche. Wird der Vermieter innerhalb dieser Pflicht nicht aktiv, wäre das ein Grund für eine Mietminderung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis gesetzt und die Mietminderung nach abgelaufener Frist ankündigt wurde.

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