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Was wird gefördert?



  • Es werden bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert.
  • Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (z.B. Essensausgabe an Bedürftige, Tagestreffs, Freizeitaktivitäten für Kinder, Wärmestuben), die in der Zeit vom 01.12.2022 bis 31.03.2024 umgesetzt wurden/werden.
  • Darüber hinaus können einkommensschwachen Haushalten direkt Zuschüsse zum Kauf energiesparsamer Haushaltsgroßgeräte (z.B. Kühlschrank, Herd, Waschmaschine) gewährt werden.

Die Mittel dürfen nicht für den Erwerb von Fahrzeugen, Grundstücken oder Immobilien verwendet werden.



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