Information unserer Ausländerbehörde zum Erdbeben in der Türkei und Syrien
Seit dem verheerenden Erdbeben am 06.02.2023 in der Türkei und Syrien versuchen viele Menschen, ihre Angehörigen aus dem Erdbebengebiet nach Deutschland zu holen. Nach der derzeitigen Rechtslage ist ein Aufenthalt für die betroffenen Angehörigen von 90 Tagen möglich. Sämtliche Informationen zu den hierfür nötigen Unterlagen, zum Verfahrensablauf und zur erforderlichen Verpflichtungserklärung finden Sie hier.
Die Ausländerbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg selbst ist NICHT am Verfahren beteiligt, sondern nimmt derzeit nur die nötige Verpflichtungserklärung auf. Eine vorherige Terminvereinbarung für die Aufnahme der Verpflichtungserklärung ist erforderlich. Das aktuell hohe Interesse führt dazu, dass derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Die Ausländerbehörde ist jedoch bemüht, Anfragen mit Bezug zur Erdbebenkatastrophe zu priorisieren und schnellstmöglichst zu bearbeiten.