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Wie verhalte ich mich nach einem positiven Test?

Ein positiver Test auf das Coronavirus verpflichtet seit dem 20. Februar zu keinen besonderen Maßnahmen mehr.

Das Gesundheitsamt unterstützt die Empfehlung, dass Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung möglichst zu Hause bleiben und/oder den Kontakt zu anderen Personen, so gut es geht, vermeiden sollten. Im Kontakt mit anderen Personen sollte (wenn möglich) eine Maske getragen, die Husten- und Niesetikette und ein Mindestabstand von 1,5 m so gut es geht beachtet werden.

Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist für Privatpersonen nicht erforderlich. Positive Testergebnisse von Teststationen, Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen werden von den Einrichtungen und den Laboren direkt an das Gesundheitsamt gemeldet.

Ein positiver Antigentest („Schnelltest“) muss nicht durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein PCR-Test für einen Genesenennachweis oder für mögliche Entschädigungsansprüche erforderlich ist.

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