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Wo gilt eine Maskenpflicht?

Seit dem 08. April 2023 ist die Pflicht zum Tragen einer Maske für Besucher*innen in medizinischen Einrichtungen und in Arztpraxen beendet.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Hausrechts eventuell auch in anderen Einrichtungen das Tragen einer Maske verlangt werden könnte.

Das Gesundheitsamt unterstützt in der aktuellen Lage die Empfehlung der Landesregierung zum Tragen einer Maske für alle Menschen, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen und für Menschen mit Erkältungssymptomen. Das ist für diese Personen insbesondere dort empfohlen, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen. Hintergrund sind die zahlreichen Atemwegserkrankungen, die auf eine Vielzahl zirkulierender Viren zurückzuführen sind und die eine entscheidende Rolle bei Erkrankungen, Personalausfällen in Gesundheitseinrichtungen und akut bei der Auslastung von Notaufnahmen und Kinderkliniken spielen.

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